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Die Entwicklung des Geländes wurde im Jahr 2001 in einem Investorenwettbewerb vom Freistaat Bayern als Eigentümer des Areals an die Bayerische Hausbau auf 65 Jahre Erbpacht vergeben. Der Entscheidung über die architektonische Gestaltung und das Nutzungskonzept für den Investorenteil ist ein langes und aufwändiges Wettbewerbsverfahren vorausgegangen, das für erheblich mehr Transparenz gesorgt hat, als es ein Bebauungsplanverfahren vorschreibt. Die geplante Revitalisierung des Alten Hofes wurde kontinuierlich und in enger Abstimmung mit dem Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München erarbeitet. Auch die Öffentlichkeit wurde in hohem Maße in die Entscheidungsfindung eingebunden. So beispielsweise durch ein Symposion im September 2002, bei dem wesentliche denkmalpflegerische Empfehlungen, städtebauliche Anforderungen und Wünsche interessierter Bürgergruppen formuliert und in den Auslobungstext des Architekturwettbewerbs aufgenommen wurden. Ebenso fanden verschiedene Podiumsdiskussionen sowie eine zweiwöchige Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse statt.
Die architektonischen Entwürfe für die künftige Gestaltung des Alten Hofes passen sich dem vorhandenen städtebaulichen Erscheinungsbild an: Durch das Aufgreifen von Firsthöhen und Gebäudekanten sollen sich
die neuen Gebäude in die bestehende Nachbarbebauung angemessen einfügen und der Ensemblecharakter beibehalten werden.
Drei Gestaltungsvarianten wurden vom Preisgericht im Verlauf des Wettbewerbs als gut und umsetzbar befunden:
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1. Gesamtkonzept von Auer + Weber, München
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2. Kombination des Entwurfs von Professor Peter Kulka und von Auer + Weber
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3. Gesamtkonzept von Hild und K, München
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